Online-Fundsuche

Brandner Bus Schwaben
Fundsachen

Nutzen Sie bitte ausschließlich unsere Online-Fundsuche. Eine telefonische Auskunft ist leider nicht möglich. Wenn Sie Ihren verlorenen Gegenstand dort nicht finden, liegt er auch nicht in unseren Fundbüros vor

So einfach geht’s

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Verlustmeldung erstellen

Starten Sie die Erstellung unter „Wo haben Sie etwas verloren“. Machen Sie im Verlauf der Abfrage weitere Angaben zur Fundsache.

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Absenden

Schicken Sie die Verlustmeldung ab & Sie erhalten eine Bestätigung über deren Eingang bei uns per E-Mail.

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Prüfung

Anschließend prüfen wir unsere Fundlager & geben Ihnen sofort per E-Mail Bescheid, sobald eine passende Sache gefunden wurde.

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Sie erhalten eine Mail

Lesen Sie sich die E-Mail bitte sorgfältig durch. Wir teilen Ihnen Fundnummer, Beschreibung sowie die Abholmodalitäten mit. Die Fundnummer wird bei der Abholung benötigt.

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Terminvereinbarung

Sollte eine Terminvereinbarung notwendig sein, kontaktieren Sie uns bitte unter der Telefonnummer, die wir Ihnen per E-Mail mitteilen.

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Keine Mail erhalten?

Sollten Sie keine E-Mail erhalten, befindet sich die Fundsache nicht in unseren Fundbüros. Wird sie zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben, informieren wir Sie umgehend.

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Keine telefonische auskunft

Eine telefonische Auskunft ist nicht möglich. Wir bitten hierfür um Ihr Verstädnis.

Kleiner Tipp

Oft behalten unsere Fahrer die Fundsachen bis zum Ende der Woche im Bus. Fragen Sie also gerne nach.

Digital vernetzt

Durch die Vernetzung mit den kommunalen Fundämtern der Städte, finden Sie auch Fundstücke, welche evtl. dort abgegeben bzw. von uns dorthin weitergeleitet wurden. Falls Sie Ihr Fundstück online gefunden haben, drucken Sie am Besten Ihr Suchergebnis aus und kommen bitte nur nach vorheriger Terminabsprache unter Vorlage des Ausdrucks bzw. der Fund-Nr. zum entsprechenden Standort oder Fundbüro. Die Abholadresse entnehmen Sie bitte Ihrem Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass das Verlustdatum und das erfasste Funddatum ggf. um bis zu 7 Tage abweichen kann. Schauen Sie doch einfach in der Folgewoche nochmals nach, falls Ihr Fundstück noch nicht erfasst wurde. Ihr Fundstück können Sie dann gerne gegen Entrichtung eines Kostenersatzes als rechtmäßiger Eigentümer entgegennehmen. Kleiner Tipp: Oftmals behalten unsere Busfahrer Fundsachen ein paar Tage im Bus, falls es sich um eine häufig und regelmäßig gefahrene Strecke handelt. Ansonsten wird der Bus am Abend ausgeräumt und die Fundsachen in dem jeweiligen Büro abgegeben. 

Kostenersatz Fundsachen

Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Kostenersatzbeträge gelten für Fundsachen der Firmen BBS Brandner KG, Thannhausen, BBS Schapfl KG, Krumbach, Brandner Unterallgäu AG und der Omnibus Bettighofer GmbH & Co. KG, Günzburg.

Rechtsgrundlage
Der Kostenersatz wird gemäß § 9 der Fundverordnung (FundV) erhoben und orientiert sich am Aufwand für die Bearbeitung und Lagerung der Fundsachen.

Nr.

Fundgruppen

Kostenersatz

1

Mindestgebühr – Bagatellfunde (Wert unter 10,00 €)

4,00 €

2

Beutel, Brosche, Gehhilfe, Stock, Kleidung, Schirme, Schlüssel, sonstige Dokumente, Titel mit Inhalt

4,00 €

3

Ausweis, Dokumente, Geldbeutel, Münze, Nahrungs- und Genussmittel, Plastikkarten, Rucksack, Scheckkarten, sonstige Wertsachen, Spielzeug, Sport- und Freizeitartikel, Tasche, Uhr

7,00 €

4

Brille, Haushaltsgerät, Kette, Koffer, Marktroller, Musikinstrumente, Ring, sonstige Elektronikgeräte, sonstige Fahrzeuge, sonstige medizinische Gegenstände, sonstiger Schmuck, Unterhaltungselektronik, Zubehör Elektro, Zubehör Fahrzeuge, Zubehör Handy

12,00 €

5

Datenträger, Fahrrad, Foto, Film, Handy, Informationstechnologie, Kinderwagen, Video, Werkzeug

18,00 €

6

Bargeld (Euro, Fremdwährung)

3 % des Wertes bis 500 €, 5 % ab 500 €

Anmerkungen

  • Die Kosten sind bar zu entrichten. Kartenzahlung ist nicht möglich.

  • 33 Kalendertage nach Erfassung eines Fundgegenstandes wird zusätzlich eine Lagergebühr von 8 € erhoben.

  • Versendungen von Fundsachen erfolgen nur per Nachnahme; zusätzlich fallen Versandkosten je nach Größe und Gewicht sowie eine Bearbeitungsgebühr von 15 € an.

  • Bei Nachweis der Mittellosigkeit halbieren sich die Kostenersätze; entsprechende Bescheinigungen (z. B. über Grundsicherung) sind vorzulegen. Die Mindestgebühr beträgt 4 €.

  • Deckelung der Sachgesamtheit: 40 €, ausgenommen Bargeld und Wertgegenstände.

BBS Brandner Kontakt

Wir sind gerne für Sie da

Sie haben Fragen?

Gerne sind wir persönlich für Sie da. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter.

info@bbs-brandner.de

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